Benötigte Unterlagen zum Fahrzeug-Export
Um ein Ausfuhrkennzeichen bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle zu beantragen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Abmeldebescheinigung, falls das Kfz vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
- Ausfuhr-Versicherungsbestätigung ( Versicherungsdoppelkarte für Ausfuhr ).
- TÜV-Prüfbericht
- Kennzeichen ( werden von der Zulassungsstelle zugeteilt und bei uns sofort geprägt )
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
- Fahrzeug ist bei der Zulassungsstelle vorzuführen (Alternative: max. 3 Tage alte TÜV-Bestätigung über die Fahrgestellnummer)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes