Kurzzeitkennzeichen
Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
- EVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
- gültiger HU / TÜV (Vorderseite Fahrzeugschein oder Bericht)
- evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mind. einen Werktag vor der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein muss